Zugänglichmachungsverordnung

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Die Zugänglichmachungsverordnung ist ein Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist ZMV.

Die ZMV gehört zum Gerichts-verfassungs-gesetz.


In der ZMV steht:

Blinde Menschen müssen die Texte bei einem Gerichts·verfahren lesen können.


Das heißt:

Sie müssen Hilfe bekommen, um Informationen zu lesen.

Zum Beispiel durch: Blinden·schrift.


Gleiche Wörter

Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

ZMV (Abkürzung)


Genaue Erklärung

Jeder soll Texte bei einem Gerichts·verfahren benutzen können.

Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Texte zu lesen.

Zum Beispiel: Menschen die schlecht sehen oder blind sind.


In der Verordnung steht,

die Person kann sich aussuchen wie die Texte sein sollen.

Zum Beispiel:

  • Text mit sehr große Schrift
  • Text in Blinden·schrift
  • Text zum anhören
Zur Hilfe Übersicht
Auf dem Bild ist Papier und ein Stift

Hilf mit! Prüfe den Text auf Leichte Sprache.

Du kannst über diesen Text diskutieren. Du kannst an dem Text mitschreiben. Wenn alles stimmt, kannst du diesen Hinweis löschen.