Verdunkelungsgefahr
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Verdunkelungsgefahr ist ein Wort aus dem Recht.
Es gibt Ver·dunkelungs·gefahr,
wenn jemand versucht:
- sich selbst zu verstecken
- etwas kaputt zu machen
- andere zwingt Un·wahrheiten zu sagen
- etwas zu verstecken
- von etwas ab·lenken will
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Verdunklungsgefahr
Kollusionsgefahr
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ver·dunkelungs·gefahr ein Verdacht.
Es ist eine Gefahr für Ermittlungen.
Die Justiz kann Ver·dunkelungs·gefahr so verhindern:
- Unter·suchungs·haft
- Kontakte zu Zeugen verbieten
- schnell Beweise sichern
- schnell Zeugen be·fragen
Die Regeln für Ver·dunkelungs·gefahr stehen in der Straf·prozess·ordnung.
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