Wahlrecht
Viele Staats·bürger haben ein Wahl·recht.
Das heißt, sie dürfen bei einer Wahl mit·machen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Passives Wahlrecht
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Wahl·recht ist ein Grund·recht.
Es gibt ein aktives Wahl·recht
Und es gibt ein passives wahl·recht.
Beim aktiven Wahl·recht darf man wählen gehen.
Man muss dafür im Wähler·verzeichnis stehen.
Und man muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Beim passiven Wahl·recht kann man von anderen gewählt werden.
Man muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein.
Eine Person mit einem wahl·recht nennt man Wahl·berechtigte.
Oder Wahl·berechtigter.
Personen mit einem wahl·recht haben eine Wahl·berechtigung.
|