Heimmitwirkungsverordnung

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In der Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung steht, was der Heimbeirat darf.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abkürzung für Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung: HeimmwV


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Heimgesetz des Landes steht, dass es eine Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung geben muss.

Jedes Bundesland hat ein eigene Verordnung.

In der Verordnung steht zum Beispiel:

- wer darf Heimbeirat werden

- wer darf Heimbeiräte wählen

- wer die Heimbeiratswahl bezahlt

- wie lange man Heimbeirat bleibt

- wann ein neuer Heimbeirat gewählt wird

- welche Aufgaben der Heimbeirat

- wo Heimbeiräte mit reden dürfen