Barrierefreie Informationstechnik Verordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die zweite Version von BITV heißt: '''BITV 2.0'''.
Die zweite Version von BITV heißt: '''BITV 2.0'''.


Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht.  
Die zweite Version ist am 12. September 2011 gemacht worden.  


In der zweiten Version sind mehr Regeln dazu gekommen.
Die zweite Version hat mehr Regeln.


Zum Beispiel:
Zum Beispiel:


Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein.  
Bis zum 22. März 2014 mussten  
alle Internet·seiten des Bundes barrierefrei sein.  


Die Internet-seiten müssen [[Gebärdensprache]] und [[Leichte Sprache]] haben.  
Die Internet·seiten müssen [[Gebärden·sprache]] und [[Leichte Sprache]] haben.  





Version vom 10. November 2021, 16:28 Uhr

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung ist ein Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist BITV.

Die BITV gehört zum Behinderten-gleichstellungs-gesetz.

In der BITV steht:

Internet-seiten von Behörden müssen barrierefrei sein.

Das heißt:

Informationen auf sollen für alle sein.

Jeder soll die Internet-seiten verstehen und benutzen können.


Gleiche Wörter

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

BITV (Abkürzung)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

BITV 2.0


Genaue Erklärung

Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Internet-seiten anzuschauen.

In der Verordnung steht,

dass die Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.


In der Verordnung stehen Regeln von:

Web Content Accessibility Guidelines


BITV 2.0

Die zweite Version von BITV heißt: BITV 2.0.

Die zweite Version ist am 12. September 2011 gemacht worden.

Die zweite Version hat mehr Regeln.

Zum Beispiel:

Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet·seiten des Bundes barrierefrei sein.

Die Internet·seiten müssen Gebärden·sprache und Leichte Sprache haben.

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