Briefwahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Stimmzettel muss spätestens am Wahltag im Wahllokal sein. | Der Stimmzettel muss spätestens am Wahltag im Wahllokal sein. | ||
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Aktuelle Version vom 8. September 2021, 11:43 Uhr
Wer nicht zu einer Wahl gehen kann,
kann eine Briefwahl machen.
Das heißt:
man wählt von zu·hause aus.
Den Stimm·zettel schickt man mit der Post zum Wahl·lokal.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
briefliche Stimm·abgabe
Brief·stimme
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zum Beispiel:
Bei der Bundestagswahl bekommen alle Bürger eine Wahlbenachrichtigung geschickt.
Wer die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal vorzeigt,
bekommt den Stimmzettel um zu wählen.
Manche Menschen können nicht ins Wahllokal gehen.
Zum Beispiel:
- weil sie verreist sind
- das Wahllokal Barrieren hat
- das Wahllokal zu weit weg ist
Dann kann man Briefwahl machen.
Auf der Wahlbenachrichtigung kreuzt man das Wort Briefwahl an und
schickt die Wahlbenachrichtigung zurück.
Dann bekommt man den Stimmzettel zugeschickt.
Der Stimmzettel muss spätestens am Wahltag im Wahllokal sein.
{{#ev:youtube|https://https://youtu.be/PMWSeKYsHqQ}}
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