Botanischer Garten Karlsruhe: Unterschied zwischen den Versionen
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Man muss an der Haltestelle Marktplatz aussteigen. | Man muss an der Haltestelle Marktplatz aussteigen. | ||
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Aktuelle Version vom 22. November 2014, 13:10 Uhr
Der Botanische Garten Karlsruhe ist in der Nähe von dem Karlsruher Schloss.
Und von dem Bundes-Verfassungs-Gericht.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Botanischer Garten in Karlsruhe
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Garten kann man viele Pflanzen anschauen.
Einige kommen von weit her.
Es gibt auch ein Gewächs·haus.
Da sind Pflanzen, die es warm brauchen.
Zum Beispiel Kakteen.
Oder Palmen.
Für das Gewächs·haus muss man Eintritt zahlen.
Für den Garten nicht.
Es gibt auch Brunnen.
Und ein Café.
Im Garten sind Hunde erlaubt.
Sie müssen an der Leine sein.
In das Gewächs·haus darf man keine Hunde mitnehmen.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Garten wurde im Jahr 1808 angelegt.
Heinrich Hübsch hat einige Zeit später die Gebäude gebaut.
Zuerst war vieles aus Holz.
Dann hat man Häuser aus Stein und Eisen gebaut.
Weil ein Krieg war, ging 1944 vieles kaputt.
Es wurde später neu gebaut.
Aber ein bisschen anders, als es vorher war.
Es gibt ein Gebäude, das heißt "Orangerie".
Das gehörte früher zum Garten.
Heute gehört es zur Staatlichen Kunsthalle.
Anfahrt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Garten ist in der Hans-Thoma-Straße.
Man kann mit der S-Bahn hinfahren.
Man muss an der Haltestelle Marktplatz aussteigen.
In das Gewächs·haus kommt man durch die "Orangerie".
Für Menschen mit Roll·stuhl oder Kinder·wagen gibt es einen anderen Eingang.
Öffnungszeiten und Preise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
So sind die Öffnungszeiten im Januar 2014:
- Dienstags bis Freitags ist von 10 Uhr bis 16 Uhr 45 offen.
- Samstags bis Montags ist geschlossen.
- Auch an Feiertagen ist geschlossen
- Der Garten ist offen ab 6 Uhr.
- Wenn es dunkel wird, wird der Garten zu gemacht.
So sind die Preise im Januar 2014:
- Der Garten kostet keinen Eintritt
- Man muss für die Häuser bezahlen
- Es kostet 2 Euro
- Ermäßigt kostet es 1 Euro
- Dazu gehören Menschen mit Behinderung, die einen Ausweis haben
- In dem Ausweis muss stehen: 50 Prozent behindert.
- Oder mehr als 50 Prozent.
- Familien müssen 5 Euro bezahlen.
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