Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2015, 17:55 Uhr
Mit Vorrats·daten·speicherung ist ein Gesetz gemeint.
Das Gesetz ist für Telefon·firmen und Internet·firmen.
Im Gesetz steht wie lange Firmen Verkehrs·daten speichern sollen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mindest·speicherung
Mindest·daten·speicherung
Mindest·speicher·frist
VDS (Abkürzung)
Daten·vorrats·speicherung
Vorrats·speicherung
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das schwere Wort für Telefon·firmen und Internet·firmen ist:
Von den Tele·kommunikations·anbietern kann man einen Telefon·anschluss oder einen
Internet·anschluß bekommen.
Oder auch beide Anschlüsse.
Bei der Vorrats·daten·speicherung sollen die Telefon·anbieter und
die Internet·anbieter Daten speichern.
Das heißt, der Telefon·anbieter soll speichern:
- Wer telefoniert mit wem
- Wann wurde telefoniert
- Wie lange wurde telefoniert
- Von welchem Ort wurde telefoniert
Der Internet·anbieter soll speichern:
- Wann hat welcher Kunde welche IP-Nummer
Manche Politiker sagen:
Vorrats·daten·speicherung ist wichtig.
Weil mit den Daten kann Verbrechen bekämpfen.
Zum Beispiel:
Manche sagen:
Das stimmt nicht.
Man kann Verbrechen besser mit anderen Mitteln bekämpfen.
Und die Vorrats·daten·speicherung ist schlecht für den Daten·schutz.
Sie sagen Vorrats·daten·speicherung ist eine Gefahr für die Selbstbestimmung der Bürger und
die Privatsphäre der Bürger.
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