Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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*Menschen die aus einem anderen Land kommen | *Menschen, die aus einem anderen Land kommen | ||
Aktuelle Version vom 3. Mai 2020, 16:49 Uhr
Das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz ist ein Gesetz.
Das Gesetz soll Menschen vor Ungerechtigkeit schützen.
Und es soll Menschen vor Diskriminierung schützen.
Zum Beispiel bei Benachteiligung bei der Arbeit.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
AGG (Abkürzung für Allgemeines Gleich·behandlungs·gesetz)
Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz
Allgemeines Gleich·stellungs·gesetz
Gleich·behandlungs·gesetz
Anti-Diskriminierungs·gesetz (der Name früher)
Anti⋅diskriminierungs·gesetz
ADG (Abkürzung für Anti⋅diskriminierungs⋅gesetz)
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz steht,
diese Menschen sollen besser geschützt werden:
- Menschen mit Behinderung
- Menschen, die an einen anderen Gott glauben
- Menschen, die eine andere Haut·farbe haben
- Menschen, die aus einem anderen Land kommen
Sie dürfen nicht benachteiligt werden.
Das heißt,
sie dürfen nicht anders behandelt werden als andere Menschen.
Zum Beispiel müssen Frauen und Männer gleich behandelt werden.
Seit dem 14.8.2006 gibt es das Gleich·behandlungs·gesetz.
Das Gleich·behandlungs·gesetz ist vom Bundestag beschlossen worden.
Früher hatte das Allgemeine Gleich·behandlungs·gesetz einen anderen Namen.
Es hatte früher den Namen Anti·diskriminierungs·gesetz.
Die Abkürzung für Anti·diskriminierungs·gesetz ist ADG.
Viele Menschen sagen heute noch Anti·diskriminierungs·gesetz.
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