Artikel 1 Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. September 2024, 12:24 Uhr
Im Artikel 1 vom Grundgesetz stehen Rechte und Pflichten.
Darin steht dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Und dass alle Menschen gleich viel wert ist.
Und dass sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.
Der Artikel 1 vom Grund·gesetz steht im Grund·gesetz von Deutschland.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Artikel 1 GG
Art. 1 Abs. 1 GG
Art. 1 GG
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Artikel 1 vom Grund·gesetz ist ein Grund·recht.
Die Würde des Menschen ist un·an·tastbar[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Artikel 1 steht das die Menschen·würde un·an·tasbar ist.
Das heißt,
jeder Mensch ist wert·voll.
Und alle Menschen sind gleich viel Wert.
Es ist egal, welche Religion man hat.
Oder aus welchem Land man kommt.
Oder wie alt man ist.
Alle Menschen müssen geschützt werden.
Wenn Menschen Hilfe brauchen,
darf man sie nicht alleine lassen.
Der Staat muss ihnen helfen.
Menschen·rechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Alle müssen sich an die Menschen·rechte halten.
Grund·rechte muss jeder einhalten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Artikel 1 steht das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.
Auch die Gruppe die Gesetze macht.
Und die Gruppe die Gesetze kontrolliert.
Und die Gruppe die über Recht und Unrecht entscheiden müssen.
Kein Gesetz darf die Grund·rechte verletzen.
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