Werkstattrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. August 2012, 22:21 Uhr
In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es einen Werkstattrat.
Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten.
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Mitwirkungsverordnung.
In der Verordnung steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat.