Parteigründung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[Vorstand|Chef]] | Der [[Vorstand|Chef]] von einer Partei muss dem [[Bundeswahlleiter|Bundes·wahl·leiter]] diese Sachen schicken: | ||
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Aktuelle Version vom 20. März 2016, 20:01 Uhr
Eine Parteigründung ist der Anfang von einer Partei.
Menschen mit gleichen Meinungen zur Politik kommen zusammen.
Sie möchte zusammen in der Politik arbeiten.
Dafür machen sie eine Partei·gründung.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gründung einer Partei
Partei gründen
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Um eine eigene Partei zu gründen muss man sich an Gesetze halten.
Es gibt unterschiedliche Gesetze in verschiedenen Ländern.
In Deutschland steht alles wichtige zur Partei·gründung im Parteien·gesetz.
Jeder darf eine Partei gründen wenn:
- die meisten Mitglieder eine Deutsche Staats·angehörigkeit haben
- die Mitglieder müssen im Bundes·tag oder im Land·tag mit·machen wollen
- die Mitglieder möchten politische Arbeit machen
- es müssen mindestens 600 Mitglieder bei der Partei mit·machen
- die Mitglieder müssen aus ganz Deutschland kommen (sie dürfen nicht nur aus einem Dorf oder einer Stadt kommen)
Der Chef von einer Partei muss dem Bundes·wahl·leiter diese Sachen schicken:
- die Satzung der Partei
- das Programm der Partei
- die Namen der Chefs
- das Protokoll der Partei·gründung (wie die Partei gewählt wurde)
Der Bundes·wahl·leiter prüft ob alles richtig ist.
Seit dem 2. Oktober 2015 ist Dieter Sarreither Bundes·wahl·leiter.
Wenn alles stimmt und richtig ist,
darf die Partei an Wahlen mit·machen.
Dabei müssen sie das Bundes·wahl·gesetz einhalten.
Die Partei die über lange Zeit nicht an Wahlen mit·macht,
darf keine Partei mehr sein.
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