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Aktuelle Version vom 14. Mai 2020, 15:05 Uhr
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Bei Gleich·berechtigung hat man die gleichen Rechte wie andere.
Das heißt,
Menschen sollen ohne Unterschiede miteinander leben.
Zum Beispiel zwischen Frauen und Männern.
Es darf kein Lohn·unterschied geben.
Frauen und Männer sollen gleich verdienen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gleiches Recht für alle
Gleiches
gleich
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gleich·berechtigung ist ein Menschen·recht.
Es steht im Grund·gesetz.
Dort steht:
Alle Menschen sind frei.
Und alle Menschen haben Würde.
Und alle Menschen haben Rechte.
Es ist egal ob man Mann oder Frau ist.
Oder ob man Arm oder Reich ist.
Oder ob man Klein und Groß ist.
Oder ob man Dick oder Dünn ist.
Diskriminierung ist verboten.
In Deutschland gibt es Gleich·berechtigung seit dem Jahr 1949.
Wort·art[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Wort Gleich·berechtigung ist ein Substantiv.
Es hat diese 2 Wörter.
- Gleich (2 Dinge haben wenig Unterschiede)
- berechtigung (Erlaubnis etwas tun zu dürfen)
Manchmal wird Gleich·berechtigung verwechselt.
Man verwechselt es mit Gleich·stellung.
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