Diskussion:Ad acta: Unterschied zwischen den Versionen
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Und vom Sinn her sowieso: "Ad acta bedeutet 'zu den Akten', also dass etwas erledigt ist oder für erledigt erklärt wird." | Und vom Sinn her sowieso: "Ad acta bedeutet 'zu den Akten', also dass etwas erledigt ist oder für erledigt erklärt wird." | ||
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Hallo Det r, | |||
Super, danke für die Korrektur, habe es gerade geändert. | |||
--[[Benutzer:Manzal|Manzal]] ([[Benutzer Diskussion:Manzal|Diskussion]]) 19:14, 22. Okt. 2013 (CEST) |
Version vom 22. Oktober 2013, 19:14 Uhr
Leichte Sprache schön und gut. Aber deswegen muss man nicht gleich alle Regeln vergessen:
Falsch: "Ad acta bedeutet das etwas erledigt ist."
Richtig: "Ad acta bedeutet, dass etwas erledigt ist."
Und vom Sinn her sowieso: "Ad acta bedeutet 'zu den Akten', also dass etwas erledigt ist oder für erledigt erklärt wird."
Artikel geändert
Hallo Det r,
Super, danke für die Korrektur, habe es gerade geändert.
--Manzal (Diskussion) 19:14, 22. Okt. 2013 (CEST)