Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Manzal (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Manzal (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
Mindest-speicher-frist | Mindest-speicher-frist | ||
VDS | VDS ([[Abkürzung]]) | ||
Datenvorratsspeicherung | Datenvorratsspeicherung |
Version vom 14. April 2014, 10:35 Uhr
Mit Vorrats-daten-speicherung ist ein Gesetz gemeint.
Das Gesetz ist für Telefon-firmen und Internet-firmen.
Das Gesetz sagt wie lange die Firmen,
Verkehrs-daten speichern sollen.
Gleiche Wörter
Mindest-daten-speicherung
Mindest-speicher-frist
VDS (Abkürzung)
Datenvorratsspeicherung
Vorratsspeicherung
Genaue Erklärung
Das schwere Wort für Telefon-firmen und Internet-firmen ist:
Von den Tele-kommunikations-anbietern kann man einen Telefon-anschluss oder einen
Internetanschluß bekommen.
Oder auch beide Anschlüsse.
Bei der Vorrats-daten-speicherung sollen die Telefon-anbieter und
die Internet-anbieter Daten speichern.
Das heißt, der Telefonanbieter soll speichern:
- Wer telefoniert mit wem
- Wann wurde telefoniert
- Wie lange wurde telefoniert
Der Internetanbieter soll speichern:
- Wann hat welcher Kunde welche IP-Nummer
Manche Politiker sagen:
Vorrats-daten-speicherung ist wichtig.
Weil mit den Daten kann Verbrechen bekämpfen.
Zum Beispiel:
Manche sagen:
Das stimmt nicht.
Man kann Verbrechen besser mit anderen Mitteln bekämpfen.
Und die Vorrats-daten-speicherung ist schlecht für den Daten-schutz.
Sie sagen Vorrats-daten-speicherung ist eine Gefahr für die Selbstbestimmung der Bürger und
die Privatsphäre der Bürger.
|