Artikel 1 Grundgesetz
Im Artikel 1 vom Grundgesetz stehen Rechte und Pflichten.
Darin steht das alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Und das alle Menschen gleich viel wert ist.
Und das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.
Der Artikel 1 vom Grund·gesetz steht im Grund·gesetz von Deutschland.
Gleiche Wörter
Artikel 1 GG
Art. 1 Abs. 1 GG
Art. 1 GG
Genaue Erklärung
Artikel 1 vom Grund·gesetz ist ein Grund·recht.
Die Würde des Menschen ist un·an·tastbar
Im Artikel 1 steht das die Menschen·würde un·an·tasbar ist.
Das heißt,
jeder Mensch ist wert·voll.
Und alle Menschen sind gleich viel Wert.
Es ist egal, welche Religion man hat.
Oder aus welchem Land man kommt.
Oder wie alt man ist.
Alle Menschen müssen geschützt werden.
Wenn Menschen Hilfe brauchen,
darf man sie nicht alleine lassen.
Der Staat muss ihnen helfen.
Menschen·rechte
Alle müssen sich an die Menschen·rechte halten.
Grund·rechte muss jeder einhalten
Im Artikel 1 steht das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.
Auch die Gruppe die Gesetze macht.
Und die Gruppe die Gesetze kontrolliert.
Und die Gruppe die über Recht und Unrecht entscheiden müssen.
Kein Gesetz darf die Grund·rechte verletzen.
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