Bundestagswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[Grundgesetz]] im Artikel 39 steht,
Im [[Grundgesetz]] im Artikel 39 steht,


dass der Deutsche Bundestag allevier (4) Jahre neu gewählt wird.
dass der Deutsche Bundestag alle vier (4) Jahre neu gewählt wird.


Die Regeln für die Wahl stehen im Wahlgesetz.
Die Regeln für die Wahl stehen im Wahlgesetz.
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