Werkstattrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten. | Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten. | ||
Version vom 22. Mai 2008, 13:13 Uhr
In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gibt es einen Werkstattrat.
Die Beschäftigten in einer Werkstatt werden durch den Werkstattrat vertreten.
Genaue Erklärung
Jede Wekstatt für Menschen mit Behinderungen muss einen Werkstattrat haben.
Das steht in der Mitwirkungsverordnung.
In der Verordnung steht, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Werkstattrat hat.