Bildungsauftrag
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Bildungs·auftrag ist in Gesetzen festgelegt.
Im Staat hat jeder seine Aufgabe.
Und der Staat sorgt für die Bildung.
Dabei helfen die Länder.
Und die Kreise.
Und die Kommunen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Bildungs·auftrag gilt für:
- Schulen
- Universitäten
- Radiosender
- Fernsehsender
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