Geschäftsordnungsausschuss
Im Bundestag gibt es den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Der Ausschuss besteht aus 19 Abgeordneten.
Der Ausschuss hat drei Aufgaben.
Die erste Aufgabe ist die Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung regelt die Abläufe und Verfahren im Bundestag.
Der Ausschuss kann vorschlagen, diese Regeln zu verändern.
Manchmal gibt es Streit über diese Regeln. Dann muss der Ausschuss darüber entscheiden.
Die zweite Aufgabe ist die Immunität.
Immunität heißt:
Man darf nicht bei Gericht angeklagt oder bestraft werden.
Auch wenn man gegen ein Gesetz verstößt.
Abgeordnete haben Immunität.
Sie sind vor Anklagen und Strafen geschützt.
So können sie ungestört ihre Arbeit machen.
Manchmal muss der Staat Abgeordnete bestrafen.
Dann muss er den Ausschuss fragen.
Der Ausschuss kann die Immunität von Abgeordneten aufheben.
Wenn der Ausschuss zustimmt, darf der Staat die oder den Abgeordneten anklagen.
Die dritte Aufgabe ist die Wahlprüfung.
Die Menschen in Deutschland wählen den Bundestag.
Sie wählen auch das Europäische Parlament.
Bei den Wahlen müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.
Manchmal passieren dabei Fehler.
Das kann man dem Ausschuss melden.
Der Ausschuss prüft, ob tatsächlich ein Fehler passiert ist.
Wenn es einen schlimmen Fehler gab, muss die Wahl wiederholt werden.