Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
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Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein Gesetz.

Es schützt:

die Sachen von Personen·gruppen die Texte schreiben und Zeitungen machen.

Das heißt:

jemand anderes darf diese Texte nicht selbst zeigen.


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Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Leistungs·schutz·recht

Leistungs·schutz·recht für Presse·verleger


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Viele Mesnchen sagen zum Leistungs·schutz·recht für Presse·verleger nur ein kurzes Wort.

Obwohl das eine andere Bedeutung hat.

Das kurze Wort heißt: Leistungs·schutz·recht.

Leistungs·schutz·recht ist ein Recht das es schon länger gibt.


Das Leistungs·schutz·recht gibt es seit dem 1. August 2013.

Es steht im Urheber·rechts·gesetz.


Im Jahre 2014 haben sich Experten getroffen.

Sie haben über das Leistungs·schutz·recht gesprochen.

Und gesagt: das Leistungs·schutz·recht soll abgeschafft werden.


Verboten sind Texte von anderen zu zeigen.

Manchmal darf nur die Überschrift von einem Text gezeigt werden.

Und die ersten Sätze des Textes.

Mehr vom Text zu zeigen ist verboten.


Personen·gruppen die Texte schreiben und Zeitungen machen,

sind: Verleger.

Besonders die Firma Google hat mit den Verlegern gesprochen.

Bevor das Gesetz gültig war.

Weil Google Vorschau·texte von den Verlegern im Internet anzeigt.


Das ist gut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Manche finden das Leistungs·schutz·recht gut.

Sie möchte nicht das andere ihre Texte benutzen.

Zum Beispiel:

  • Such·maschinen die einen Teil von einem fremden Text anzeigen (und damit Geld verdienen - obwohl der Text nicht von ihnen ist)


Das ist schlecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Manche finden das Leistungs·schutz·recht schlecht.

Zum Beispiel:

  • weil es schon einen gutes Gesetz gibt (und nur ein Vorschau·text erlaubt ist)
  • weil man Vorschau·texte für andere sperren kann
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