Landesparlament: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
652 Bytes hinzugefügt ,  27. Dezember 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Im '''Landesparlament''' arbeiten Politiker.  
Im '''Landes·parlament''' arbeiten Politiker.  


Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.  
Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.  


Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in Deutschland hat einen Land·tag.  
Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in [[Deutschland]] hat einen Land·tag.  




Zeile 10: Zeile 10:
Das heißt,
Das heißt,


die Politiker besprechen und beschließen [[Gesetze]].  
sie machen Gesetze.
 
Die [[Politiker]] besprechen und beschließen [[Gesetze]].  




Zeile 36: Zeile 38:
== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete.  
Die Politiker im Land·tag heißen Abgeordnete.  


Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]].
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]].
Zeile 44: Zeile 46:
Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]].
Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]].


Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  
Der [[Chef]] von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  




Zeile 68: Zeile 70:


Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre.  
Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre.  
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.
Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.




Zeile 75: Zeile 82:


jeder der [[volljährig]] ist darf wählen.  
jeder der [[volljährig]] ist darf wählen.  
In manchen Bundes·ländern gibt es andere Regeln für das Wahl·alter.
Zum Beispiel in:
* [[Brandenburg]]
* [[Bremen]]
* [[Hamburg]]
* [[Schleswig-Holstein]]
Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind.
Sie haben das [[aktives Wahlrecht|aktive Wahl·recht]].
Sie haben <u>kein</u> [[passives Wahlrecht|passives Wahl·recht]].
Das heißt,
man kann 16 Jährige <u>nicht</u>  wählen.
Erst mit 18 Jahren hat man das passive Wahl·recht.
Erst dann kann man in den Land·tag gewählt werden.
Eine Ausnahme gibt es.
Im Bundes·land [[Hessen]].
Dort hat man erst mit 21 Jahren das passive Wahl·recht.




Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.


Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.




1.898

Bearbeitungen

Navigationsmenü