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Im ''' | Im '''Landes·parlament''' arbeiten Politiker. | ||
Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag. | Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag. | ||
Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in Deutschland hat einen Land·tag. | Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in [[Deutschland]] hat einen Land·tag. | ||
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Das heißt, | Das heißt, | ||
sie machen Gesetze. | |||
Die [[Politiker]] besprechen und beschließen [[Gesetze]]. | |||
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== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == | ||
Die Politiker im Land·tag | Die Politiker im Land·tag heißen Abgeordnete. | ||
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]]. | Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]]. | ||
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Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]]. | Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]]. | ||
Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]]. | Der [[Chef]] von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]]. | ||
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Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre. | Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre. | ||
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen. | |||
Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen. | |||
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jeder der [[volljährig]] ist darf wählen. | jeder der [[volljährig]] ist darf wählen. | ||
In manchen Bundes·ländern gibt es andere Regeln für das Wahl·alter. | |||
Zum Beispiel in: | |||
* [[Brandenburg]] | |||
* [[Bremen]] | |||
* [[Hamburg]] | |||
* [[Schleswig-Holstein]] | |||
Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind. | |||
Sie haben das [[aktives Wahlrecht|aktive Wahl·recht]]. | |||
Sie haben <u>kein</u> [[passives Wahlrecht|passives Wahl·recht]]. | |||
Das heißt, | |||
man kann 16 Jährige <u>nicht</u> wählen. | |||
Erst mit 18 Jahren hat man das passive Wahl·recht. | |||
Erst dann kann man in den Land·tag gewählt werden. | |||
Eine Ausnahme gibt es. | |||
Im Bundes·land [[Hessen]]. | |||
Dort hat man erst mit 21 Jahren das passive Wahl·recht. | |||
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