Staatsanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Staats·anwalt muss das Thema Recht studieren.  
Ein Staats·anwalt muss das Thema [[Jura|Recht]] studieren.  


Und danach eine Ausbildung zum [[Volljurist]] machen.  
Und danach eine Ausbildung zum [[Volljurist]] machen.  
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