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== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == | ||
Der [[ | Der erste Bundeskanzler in Deutschland war [[Konrad Adenauer]]. | ||
Eine Frau nennt man Bundes•kanzlerin. | |||
Einen Mann nennt man Bundes•kanzler. | |||
Im [[Grundgesetz|Grund·gesetz]] von Deutschland stehen die Regeln für einen Bundes•kanzler. | |||
'''[[Macht]] von einem Bundes•kanzler''' | |||
Der Bundes·kanzler entscheidet viel in der [[Regierung]]. | |||
Er sucht zum Beispiel die [[Bundesminister|Bundes•minister]] aus. | |||
Er kann sie auch [[entlassen]]. | |||
Er entscheidet auch, wenn sich die [[Bundesminister|Bundes•minister]] streiten. | |||
'''Wahl von einem Bundes•kanzler''' | |||
Der [[Bundespräsident|Bundes·präsident]] macht nach einer [[Bundestagswahl|Bundes·tags·wahl]] einen [[Vorschlag]]. | |||
Der Vorschlag sagt, wer Bundes·kanzler werden soll. | |||
Dann wählt der Bundes·tag den Bundes·kanzler. | |||
Der Bundeskanzler wird spätestens nach 4 Jahren neu gewählt. | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
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