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Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist. | Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist. | ||
In Deutschland stehen die Bürger·rechte im [[Grundgesetz|Grund·gesetz]]. | |||
Zum Beispiel: | |||
* [[Versammlungsfreiheit|Versammlungs·freiheit]] steht im Artikel 8 im Grund·gesetz | |||
* Vereinigungs·freiheit und Koalitions·freiheit steht im Artikel 9 im Grund·gesetz | |||
* Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet steht im Artikel 11 im Grund·gesetz | |||
* Recht auf freie Wahl von Beruf, Arbeits·platz und Ausbildungs·stätte steht im Artikel 12 im Grund·gesetz | |||
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