Bürgerrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist.
Wenn der Ausländer ein Mitglied von einer ausländischen Regierung ist.
In Deutschland stehen die Bürger·rechte im [[Grundgesetz|Grund·gesetz]].
Zum Beispiel:
* [[Versammlungsfreiheit|Versammlungs·freiheit]] steht im  Artikel 8 im Grund·gesetz
* Vereinigungs·freiheit und Koalitions·freiheit  steht im  Artikel 9 im Grund·gesetz
* Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet  steht im  Artikel 11 im Grund·gesetz
* Recht auf freie Wahl von Beruf, Arbeits·platz und Ausbildungs·stätte  steht im  Artikel 12 im Grund·gesetz




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