Vertrauensfrage
Eine Vertrauensfrage ist eine Frage.
Es ist eine politische Frage.
Eine Regierung fragt das Parlament.
Ob das Parlament noch die gleichen Vorstellungen hat wie die Regierung.
Oder ob es eine andere Vorstellung hat.
Oder andere Politik·meinungen haben.
Wenn das Parlament andere Vorstellungen hat,
kann es eine Neu·wahl geben.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Vertrauensfrage (Grundgesetz)
Bundestagsauflösung
Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Deutschland kann der Bundes·kanzler die Vertrauens·frage stellen.
Das steht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Im Artikel 68.
Der Bundes·tag wird nach seiner Meinung ge·fragt.
Der Bundes·kanzler fragt ob alle noch mit der aktuellen Politik einverstanden ist.
Und ob der Bundes·tag diese Politik unterstützt.
Wenn der Bundes·tag dagegen ist,
kann der Bundes·kanzler einen Vorschlag machen.
Den Vorschlag bekommt der Bundes·präsident.
Damit das Parlament aufgelöst wird.
Es gibt eine echte Vertrauens·frage.
Wenn ein Bundes·kanzler wirklich wissen möchte wie die Meinung im Parlament ist.
Und es gibt eine un·echte Vertrauens·frage.
Wenn der Bundes·kanzler Neu·wahlen möchte.
Und die Meinung vom Parlament für den Bundes·kanzler un·wichtig ist.
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