Leichte Sprache in Gesetzen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sagt:
Es ist gut Leichte Sprache in Gesetzen zu benutzen.
Es soll Pflicht sein Leichte Sprache zu benutzen.

Am 17.10.2012 war eine Besprechung.
Das wurde beschlossen:
Eine Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geben.
Und dem Bundestag.
Damit es Gesetze in Leichter Sprache gibt.

Es soll ein Recht auf Leichte Sprache geben.
Im BGG steht das es weniger Barrieren geben muss.
Eine Barriere kann auch schwere Sprache sein.
Die Regeln in Leichter Sprache müssen öfter benutzt werden.
Zum Beispiel für wichtige Verträge.

Der Petitionsausschuss hat gesagt:
Es gibt schon viel Leichte Sprache.
Aber es muss noch mehr geben.