Stimmzettel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. August 2013, 14:22 Uhr
Auf einem Stimmzettel stehen die Kandidaten für eine Wahl.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wahlzettel
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nicht für jede Wahl braucht man einen Stimmzettel.
Man kann zum Beispiel auch seine Hand heben und
jemanden wählen.
Soll eine Wahl geheim sein,
braucht es einen Stimmzettel.
Beispiel Bundestagswahl:
Für die Bundestagswahl gibt es einen Stimmzettel.
In Deutschland dürfen alle Bürger zwei Stimmen abgeben.
Alle Bürger haben eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Auf dem Stimmzettel sind zwei Spalten.
In jeder Spalte darf man ein Kreuz machen.
Die linke Spalte ist für die Erststimme.
Hier stehen die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis in dem man wohnt.
Die rechte Spalte ist für die Zweitstimme.
Hier stehen die Parteien die man wählen kann.
Wenn der Stimmzettel ausgefüllt ist,
wird der Stimmzettel in die Wahlurne gesteckt.
Wer Briefwahl macht,
steckt den Stimmzettel in einen Briefumschlag.
Dieser Briefumschlag kommt in einen zweiten Briefumschlag.
Dieser Briefumschlag wird an das Wahllokal geschickt.
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