Geschäftsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2020, 15:58 Uhr
Geschäftsfähigkeit heißt:
Man kann selbständig Geschäfte machen.
Zum Beispiel einen Vertrag unterschreiben.
Oder ein Auto kaufen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Fähigkeit Geschäfte zu machen
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt 3 Arten von Geschäftsfähigkeit.
- Geschäftsunfähigkeit
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
1. Geschäftsunfähigkeit
Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig.
Das heißt:
Die Eltern müssen bei Geschäften zustimmen.
Zum Beispiel:
Das Kind möchte ein Fahrrad kaufen.
Dann müssen die Eltern das erlauben.
Und mit dem Kind zusammen das Fahrrad kaufen.
2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.
Das heißt:
Personen können alltägliche Geschäfte machen.
Alltägliche Geschäfte sind:
- eine Bus·fahr·karte kaufen
- zum Friseur gehen
- beim Bäcker eine Brezel kaufen
- im Super·markt Lebensmittel kaufen
- eine Zeitschrift kaufen
- ein Buch kaufen
- eine Kino·karte kaufen
Bei anderen Geschäften müssen die Eltern zustimmen.
Zum Beispiel:
Rene ist 17 Jahre alt.
Rene will eine Wohnung mieten.
Dann müssen die Eltern zustimmen.
3. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Alle Personen ab 18 Jahren sind unbeschränkt geschäftsfähig.
Das heißt:
Sie können alle Geschäfte machen.
Sie brauchen niemanden um Erlaubnis fragen.
Es gibt Ausnahmen.
Manchmal kann ein Gericht die Geschäftsfähigkeit wegnehmen.
Zum Beispiel, wenn jemand eine Erkrankung.
Diese Erkrankung schränkt die Handlung oder das Denken der Person stark ein.
Beispiele für solche Erkrankungen sind
- Demenz, oder
Die Regeln für die Geschäftsfähigkeit stehen im Bürgerlichen Gesetz·buch.
Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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