Artikel des Grundgesetzes
Die Artikel des Grundgesetzes stehen in einem dicken Buch.
Die Artikel sind Regeln und Pflichten.
Und alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Die Artikel stehen im Grund·gesetz.
Im Grund·gesetz stehen 202 Artikel.
Grund·rechte von DeutschlandBearbeiten
Artikel 1Bearbeiten
- Jeder Mensch ist wichtig. Und jeder Mensch ist wertvoll. Und jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Der Staat muss das schützen.
Artikel 2Bearbeiten
- Jeder Mensch ist frei. Jeder Mensch darf so leben wie er möchte. Alle Menschen müssen sich dabei an Gesetze halten.
Artikel 3Bearbeiten
- Jeder Mensch soll gleich behandelt werden.
Artikel 4Bearbeiten
- Jeder Mensch darf sich seine Religion selber aus·suchen.
Artikel 5Bearbeiten
- Jeder Mensch darf seine Meinung sagen. Zeitungen dürfen ihre eigene Meinung sagen.
Artikel 6Bearbeiten
- Familien haben einen besonderen Schutz.
Artikel 7Bearbeiten
- Alle müssen sich an Schul·regeln halten.
Artikel 8Bearbeiten
- Menschen dürfen sich treffen und ihre Meinung sagen.
Artikel 9Bearbeiten
- Menschen dürfen zusammen Vereine machen.
Artikel 10Bearbeiten
- Briefe von anderen zu lesen ist verboten. Mit·hören von Telefon·gesprächen ist verboten.
Artikel 11Bearbeiten
- Jeder Menschen darf sich aus·suchen wo er wohnen möchte.
Artikel 12Bearbeiten
- Jeder Mensch darf sich aus·suchen was er arbeiten möchte.
Artikel 13Bearbeiten
Keiner muss fremde Menschen in seine Wohnung lassen.
Artikel 14Bearbeiten
Jeder darf seine persönlichen Sachen haben. Der Staat darf persönlichen Sachen nur in wenigen Fällen weg·nehmen
Artikel 15Bearbeiten
Der Staat darf nur manche Sachen wegnehmen. Die Wegnahme muss für alle gut sein.
Artikel 16Bearbeiten
Keiner darf einem die Staats·angehörigkeit weg·nehmen.
Artikel 16aBearbeiten
Wer von einem anderen Land verfolgt wird, bekommt in Deutschland Schutz.
Artikel 17Bearbeiten
Jeder darf eine Petition machen
Artikel 18Bearbeiten
Wer die Grund·rechte missbraucht, hat kein Recht auf Grund·rechte.
Artikel 19Bearbeiten
- Regeln für Grund·rechte.
Bund und LänderBearbeiten
BundestagBearbeiten
BundesratBearbeiten
AusschussBearbeiten
Bundes·präsidentBearbeiten
Bundes·regierungBearbeiten
Artikel 63Bearbeiten
Gesetz·gebung vom BundBearbeiten
Ausführung der GesetzeBearbeiten
Recht·sprechungBearbeiten
GeldBearbeiten
VerteidigungBearbeiten
Schluss·bestimmungenBearbeiten
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