Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum ist etwas was einer Person gehört.
Geistiges Eigen·tum kann man nicht an·fassen.
Es ist eine Idee von einer Person.
Oder eine Erfindung von einer Person.
Jemand hat sich etwas aus·gedacht.
Zum Beispiel ein Musik·lied.
Oder ein Text in einem Buch.
Oder ein Bild.
Geistiges Eigen·tum gehört einer Person.
Die Person die es sich aus·gedacht hat.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Immaterialgüter
Exklusionsrecht
Intellectual Property
Schutzrecht
Geistiges Eigentumsrecht
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wenn jemand anderes geistiges Eigen·tum benutzen möchte,
muss er nach·fragen.
Man muss den Besitzer fragen.
Man braucht die Erlaubnis die Idee auch zu benutzen.
Geistiges Eigen·tum ist ein im·materielles Gut.
Man darf es nicht ohne Erlaubnis benutzen.
Oder ohne Erlaubnis ver·ändern.
Das steht in den EU Grund·rechten.
Und in Artikel 13
Das Wort geistiges Eigen·tum gibt es seit dem Jahr 1867.
Jedes Jahr gibt es einen Welt·tag des geistigen Eigen·tums.
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