Zweitstimme: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Tommes (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei der Bundestagswahl in Deutschland haben alle Bürger eine Erststimme und eine '''Zweitstimme'''. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei…“) |
Tommes (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Mit der Erststimme wählt man einen [[Direktkandidat|Direkt-kandidat]]. | Mit der Erststimme wählt man einen [[Direktkandidat|Direkt-kandidat]]. | ||
== Gleiche Wörter == | == Gleiche Wörter == |
Version vom 10. September 2013, 12:06 Uhr
Bei der Bundestagswahl in Deutschland haben alle Bürger eine
Erststimme und eine Zweitstimme.
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.
Mit der Erststimme wählt man einen Direkt-kandidat.
Gleiche Wörter
Parteistimme
Genaue Erklärung
Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt es zwei Spalten.
Die rechte Spalte ist für die Zweitstimme.
Je mehr Stimmen eine Partei bekommt,
desto mehr Plätze bekommt die Partei im Bundestag.
Ausnahme:
Parteien die weniger als fünf Prozent der Stimmen haben,
kommen nicht in den Bundestag.
Siehe auch Fünfprozentklausel.
|