Fünfprozentklausel

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
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Eine Klausel ist eine Regel in einem Gesetz.

In Deutschland gibt es im Wahl-gesetz die Fünf-prozent-klausel.

Das heißt:

Bei der Wahl muss eine Partei mindestens fünf (5) Prozent der Stimmen haben.

Hat die Partei weniger Stimmen, ist sie nicht gewählt.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sperr-klausel

Fünf-prozent-hürde

Fünf-prozent-regel

5-Prozent-Klausel

5 %-Klausel


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Fünf-prozent-klausel steht im Wahlgesetz.

Die Klausel gilt bei der Bundestagswahl und bei den Landtagswahlen.

Das heißt:

Hat eine Partei weniger als fünf (5) Prozent der Stimmen,

darf die Partei nicht in den Bundestag (oder Landtag)


Diese Klausel gibt es,

damit nicht zu viele Parteien in den Bundestag kommen.


Es gibt eine Ausnahme bei der Fünf-prozent-klausel.

Bei der Bundestagswahl, wird die Partei mit der Zweitstimme gewählt.

Mit der Erststimme wird ein Kandidat aus dem Wahlkreis gewählt.

In der Ausnahmeregel steht:

In mindestens drei (3) Wahlkreisen muss ein Kandidat einer Partei gewählt werden.

Dann kommt die Partei trotzdem in den Bundestag.

Auch wenn die Partei bei den Zweitstimmen keine fünf (5) Prozent der Stimmen bekommt.

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