Bundestagswahl: Unterschied zwischen den Versionen
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Dort bekommt man einen [[Stimmzettel|Stimm·zettel]]. | |||
Man hat 2 Stimmen. | |||
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Das heißt man darf 2 Kreuze machen. | |||
Mit der Erst·stimme wählt man den [[Direktkandidat|Direkt·kandidat]]. | |||
Der Direkt·kandidat ist eine Person. | |||
Die Person kommt aus dem [[Wahlkreis|Wahl·kreis]] in dem man wohnt. | |||
Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt. | |||
Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag | |||
Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]]. | Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]]. | ||
Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen. | |||
Dann darf sie in den Bundes·tag | |||
Das ist die [[Fünfprozentklausel]] | |||
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben, | |||
kommen nicht in den Bundestag. | |||
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei. | Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei. | ||
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Der Bundestag wählt die Bundes·kanzlerin. | |||
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Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien, | Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien, |
Version vom 9. Juli 2021, 20:11 Uhr
Bei der Bundestagswahl, wählt das Volk Vertreter.
Die Vertreter kommen dann in den Deutschen Bundestag.
Die Vertreter werden alle 4 Jahre neu gewählt.
Gleiche Wörter
Wahl zum Bundestag
Genaue Erklärung
Die Bundestagswahl soll alle 4 Jahre sein.
Das steht im Grundgesetz.
Im Artikel 39.
Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln.
Die Regeln stehen im Wahl·gesetz.
Zum Beispiel wer wählen darf.
Den Bundestag darf wählen wer:
- die deutsche Staatsangehörigkeit hat
- mindestens 18 Jahre alt ist
- im Wähler·verzeichnis steht
Bei jeder demokratischen Wahl gibt es Wahlgrundsätze.
Das heißt die Wahl soll
- allgemein,
- unmittelbar,
- frei,
- gleich und
- geheim sein.
Jeder Bürger bekommt eine Wahl·benachrichtigung.
Das heißt:
Man bekommt einen Brief.
Wer im Wählerverzeichnis steht,
bekommt eine Wahl·benachrichtigung.
Mit dieser Wahl·benachrichtigung,
kann man wählen gehen.
Oder Brief·wahl machen lassen.
Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins Wahllokal.
Dort bekommt man einen Stimm·zettel.
Man hat 2 Stimmen.
Eine Erst·stimme und eine Zweit·stimme.
Das heißt man darf 2 Kreuze machen.
Mit der Erst·stimme wählt man den Direkt·kandidat.
Der Direkt·kandidat ist eine Person.
Die Person kommt aus dem Wahl·kreis in dem man wohnt.
Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt.
Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.
Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen.
Dann darf sie in den Bundes·tag
Das ist die Fünfprozentklausel
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben,
kommen nicht in den Bundestag.
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
Manchmal reichen die Stimmen einer Partei nicht.
Dann tun sich mehrere Parteien zusammen.
Dazu sagt man Koalition.
Die Bundes·kanzlerin wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt.
Der Bundestag wählt die Bundes·kanzlerin.
Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin.
Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,
wer ihr Kanzlerkandidat ist.
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